Nach den ersten Lockerungen vom 22.04.2020 ist es seit dem 15.05.2020 auch wieder erlaubt, Trainingsveranstaltungen durchzuführen. Diese sind zwar an strenge Vorgaben geknüpft und ein Trainingsbetrieb wie „vor Corona“ ist noch nicht möglich aber wir freuen uns, dass unsere Optis wieder aufs Wasser können.
Voraussetzung für diese weiteren Lockerungen ist die Einhaltung von Hygienevorgaben – nicht nur für die Optisegler sondern für alle, die den Verein betreten. Eine Maßgabe ist, dass sich jeder in eine Anwesenheitsliste einträgt. Die Liste liegt im Eingangsbereich des Vereinshauses.
Wir bitten euch, die nachfolgenden Hygieneregeln zu lesen und zu beachten.
Vielen Dank!
1.2 Hygienevorgaben
- Ein Betreten des Sportgeländes ist bei Verdachtssymptomen wie Husten oder Fieber nicht gestattet.
- Treten diese Symptome innerhalb von 5 Tagen nach Betretung des Vereinsgeländes auf, ist der Verein zu informieren.
- Alle Anwesenden haben sich beim Betreten und Verlassen der Sportanlage in eine Liste mit jeweiligem Datum und jeweiliger Uhrzeit einzutragen.
- Die Listen sind nach vier Wochen laut der Datenschutzgrundverordnung zu vernichten.
- Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ist einzuhalten.
- Orte mit zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln und Möglichkeiten zum Händewaschen sind deutlich sichtbar kenntlich zu machen.
- Für die regelmäßige Desinfektion von besonders zur Virenübertragung geeigneten Oberflächen wie Türklinken, Wasserhähnen etc. ist zu sorgen.
- Sporttreibende haben auf übliche Begrüßungsrituale wie Abklatschen, Händeschütteln, Umarmungen etc. zu verzichten und sind aufgefordert, bereits in Sportkleidung auf das Sportgelände zu kommen und dieses auch ohne sich Umzukleiden oder zu duschen wieder zu verlassen.
- Auf dem Gelände der Sportanlage werden außer den WC-Anlagen und einem Zugang zum gelagerten Sportmaterial alle Räume (außer Gastronomie) im Vereinshaus für die Nutzung gesperrt.
- Die Höchstzahl der erlaubten Teilnehmerzahl bei Trainings- und Wettkampfveranstaltungen richtet sich nach den in der jeweils gültigen Verordnung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie der Senatsverwaltung des Innern genannten Zahlen.
- Sporttreibende, die sich nicht an die Hygieneregeln halten, können von dem Gelände verwiesen werden.