Die zurzeit gültige Regelung
Die Führerschein-Klasse B berechtigt zum Führen eines Kraftfahrzeugs (Kfz) bis zu 3.500 Kg zulässigem Gesamtgewicht (zG) und folgenden Anhängern, wozu auch Sportanhänger zählen:
– Anhänger bis 750 kg zG
– Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse (zM) des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Kfz ist und das Gewicht von Kfz und Anhänger 3.500 Kg nicht übersteigt.
Darüber hinaus ist der zusätzliche Anhänger-Führerschein BE erforderlich wenn:
– bei Anhängern über 750 kg zG, die Leermasse größer als die des Kfz ist,
– bei Anhängern über 750 kg zG, die Leermasse zwar nicht größer ist als die Leermasse des Kfz aber die Gesamtmassen von Anhänger und Kfz 3.500 Kg übersteigt.
Beispiele:
Auto Anhänger Führerschein
3.500 Kg 750 Kg B
700 Kg 750 Kg B
1.000 Kg 1.200 Kg BE
1.300 Kg 1.200 Kg B
2.400 Kg 1.200 Kg BE
Der Führerschein BE erfordert eine praktische Ausbildung von mind. 5 Pflichtstunden und eine praktische Prüfung. Laut Auskunft des Berliner Fahrlehrerverbandes muss man mit durchschnittlich 10-12 Übungsstunden und dadurch mit Gesamtkosten von knapp 1.000 Euro rechnen.
EU-Führerscheinrichtlinie
Im Dezember 2006 wurde die EU-Führerscheinrichtlinie novelliert. Danach verbleibt es wie bisher für Fahrzeugkombinationen bis 3.500 kg hinter einem Zugfahrzeug der Klasse B unverändert auch beim Führerschein der Klasse B. Für Fahrzeugkombinationen, deren Gesamtmasse zwischen 3500 kg und 4250 kg beträgt, ist zukünftig nicht mehr der Führerschein BE erforderlich. Stattdessen haben die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten die Wahl, bis 2011 für derartige Gespanne eine (mindestens 7-stündige) Fahrerschulung oder eine Prüfung oder eine Schulung inklusive Prüfung vorzuschreiben. Nach Auskunft der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände soll diese Schulung, ob mit oder ohne Prüfung, jedenfalls deutlich kostengünstiger und weniger zeitaufwendig für Führerscheinerwerber sein als der bisher in diesem Bereich obligatorische Führerschein BE. Dieser wird dann nur noch für Fahrzeugkombinationen ab einer zulässigen Gesamtmasse über 4.250 kg notwendig sein.
Aber bedenke! So lange die EU-Richtlinie noch nicht in nationales Recht überführt wurde (spätestens 2011), gilt weiterhin die alte Regelung. Eine Sonderregelung für den Sport gibt es nicht.
Inhaber der „alten“ Führerscheinklasse 3 sind von alledem nicht betroffen, da dieser Führerschein auch weiterhin sowohl Klasse B als auch Klasse BE einschließt.
Die gesamte neue Richtlinie steht im Web unter:http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2006:403:SOM:EN:HTML
(3. Punkt, Nr. 18)
Der ungekürzte Artikel befindet sich auf der Homepage des Bezirkssportbundes Treptow-Köpenick unter „Aktuell“. www.bsbtk.de